Eindeutig ist – gleich nach den Gesetzen des Schöpfers – das Naturrecht, das Gewohnheitsrecht und das Common Law. Innerhalb dieser Gesetze agiert der souveräne, lebende und beseelte Mensch – Mann und Weib [Weib = lebendes Wesen, Frau = Person/Rechtsfiktion)– nach dem Motto „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem Andern zu!”. Im Klartext bedeutet dies: Der Mensch kann tun und lassen, was er will, solange er dadurch keine Rechte anderer verletzt.
Ereignen sich Vorfälle, die einem anderen Menschen an Eigentum, Gesundheit oder gar Leben schaden und die Beteiligten finden keine gütliche Lösung, treffen den Schuldigen harte Strafen zur Wiedergutmachung bzw. Rehabilitation. Souveräne Männer und Weiber handeln selbstbestimmt und in vollständiger, privater Haftung. Jedoch wird sich kein Dritter (Verwaltungsorganisation, Staat) daran bereichern. Niemand wird ausgeplündert.
Das kann er deshalb tun, weil er nicht Substanz ist, sondern als Fiktion nur Fiktionen (Personen/Rechtssubjekte) verwalten kann. Menschen (Substanz) werden vom fiktionalen System nicht erkannt. Es ist für lebende Wesen nicht zuständig. Die gegenwärtige BRD-Verwaltung agiert als wirtschaftliches Konstrukt, das mittels Verträgen die Verwertung von Ressourcen und Personen zum Ziel hat.
Für Menschen, die erkannt haben, dass sie keine Sachen, sondern souveräne Wesen sind, bietet das Genfer Abkommen IV (GA IV) derzeit das einzige wirksame Schutzschild gegenüber fiktiven Jurisdiktionen.
Völkerrechtliche Feststellung des Subjekts. Definition des Menschen und Deklaration als geschützter Zivilist.
Umsetzung und Dokumentation der Rügen und Remonstrationen gegenüber administrativen Stellen.
Das Fundament. Archivierung von Quellentexten, Glossaren und rechtshistorischen Grundlagen.