Das
Substanzielle Sein vs. Die Fiktion
Das Beseelte Wesen: Der ICH BIN, die Seele, inkarniert im
physischen Körper. Dies stellt das einzige reale, substanzielle Sein
dar. Repräsentanz: Das lebende Wesen repräsentiert die
völkerrechtliche Schutzform (die Person) im Rechtsverkehr, um deren
Status wirksam geltend zu machen.
Die Fiktion der PERSON &
LIZENZ-MASKEN:
Die PERSON (Natürliche/Juristische Person) ist ein künstliches
Konstrukt der fiktiven Öffentlichkeit. Sie dient als bloße
Verwaltungseinheit für Privilegien innerhalb des nationalen Systems.
Neben diesen Rechtsfiktionen existieren weitere Masken in Form von
Lizenzen, die als judikative, exekutive oder legislative „Ämter“
ausgeübt werden. Nur hinter diesen Masken sind die Menschen dahinter
fähig, in der Fiktion zu wirken. Werden diese Lizenzen unter
Missachtung des Völkerrechts missbraucht, fällt der Schutz der Maske
(Immunität) und die private Haftung tritt ein.
Völkerrechtliche Fundierung & Haftung
Der Status sowie die Funktionsweise des zuständigen Schiedsgerichts
wurden am 15.03.2026 öffentlich klargestellt (Ref: schiedsgericht-ga.org).
KONKLUDENTE ANNAHME: Jede über die bloße
optische Sichtung hinausgehende administrative Handlung gilt als
unwiderrufliche Annahme der völkerrechtlichen Gebührenordnung
(VGB/2026).
Der handelnde Bedienstete tritt durch sein Tätigwerden in ein privatrechtliches
Vertragsverhältnis ein und erkennt die persönliche Haftung gemäß Art.
29 i.V.m. Art. 148 GA IV ausdrücklich an.
Gesetzliche Grundlagen der Normenhierarchie
- Art. 25 GG: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind
Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor.
- Prüfpflicht: Die Unbestimmtheit der Fachgesetze gegenüber
dem GA IV verpflichtet den Lizenznehmer (Amtsträger) zur vorrangigen
Anwendung der völkerrechtlichen Norm.
- Art. 148 GA IV: Absolutes Verbot der Haftungsfreistellung
für schwere Verstöße.