Zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz vor administrativer Willkür wird folgende Definition als unumstößliche Grundlage festgesetzt:
In Ausübung meines Verstandes repräsentiere ich, der Mensch, die völkerrechtliche Rechtsposition:
Wichtiger Hinweis zum Zivilstatus:
Gemäß Art. 50 Abs. 1 ZPI gilt im Zweifelsfall jeder
Mensch als Zivilist. Der Status als Nichtkombatant tritt automatisch
durch die Deklaration und das Erkennbarmachen als solcher in Kraft. Die
Vorlage des Zivilschutzausweises dient der administrativen Bestätigung
dieser bereits bestehenden Tatsache.
Jede Zwangszuweisung einer kommerziellen fiktiven Maske (Persona) wird hiermit als völkerrechtswidrig zurückgewiesen. Der Schutzstatus gem. GA IV gilt universal während der Ausübung von Regierungsfunktionen durch eine Verwaltung.
Der (geschützte) Zivilist
Zivilschutzausweis-Nr.: SG-GA1949-DE-KPJ-056