Säule V - Titel & Durchsetzung

Schiedswesen & Vollstreckung

Eine Zahlung wird grundsätzlich erst nach entsprechendem Schiedsspruch fällig. Dieser Prozess sichert die völkerrechtliche Integrität der Forderungen gegenüber bösgläubigen Akteuren.

1. Prüfung der Inkenntnissetzung

Abgleich der Beweissicherung aus Säule III zur Bestätigung der bösgläubigen Haftung.

2. Schiedsgerichtliches Verfahren

Einreichung der Dokumentation bei einem unabhängigen Schiedsgericht zur Titulierung der Forderung nach VGB/2026.

Sünderkartei / Akteurs-Register

Einsicht in alle laufenden und entschiedenen Vorgänge inklusive PDF-Dokumentation und Schiedssprüchen.

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