Eine Zahlung wird grundsätzlich erst nach entsprechendem Schiedsspruch fällig. Dieser Prozess sichert die völkerrechtliche Integrität der Forderungen gegenüber bösgläubigen Akteuren.
Abgleich der Beweissicherung aus Säule III zur Bestätigung der bösgläubigen Haftung.
Einreichung der Dokumentation bei einem unabhängigen Schiedsgericht zur Titulierung der Forderung nach VGB/2026.
Einsicht in alle laufenden und entschiedenen Vorgänge inklusive PDF-Dokumentation und Schiedssprüchen.
Register öffnen