Die Wirksamkeit des Genfer Abkommens IV beruht auf der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Verbreitung seiner Inhalte. Es gibt keine Entschuldigung für Unkenntnis im administrativen Bereich.
Rechtliche Konsequenz: Wer in einem offiziellen Dienstverhältnis steht (Polizei, Justiz, Verwaltung), unterliegt dieser Ausbildungspflicht. Wer behauptet, das GA IV nicht zu kennen, gesteht damit ein schwerwiegendes Organisationsversagen ein, welches die private Haftung aufgrund von Bösgläubigkeit sofort auslöst.
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