Die hier dokumentierten Zahlen belegen eine beispiellose globale Entwicklung. Immer mehr Menschen erkennen die Diskrepanz zwischen völkerrechtlichem Status und nationaler Verwaltungsebene.
Aus völkerrechtlicher Sicht stellt die bedingungslose Befolgung nationaler Verfahrensvorschriften (StPO, ZPO) eine erhebliche Gefahr dar. Wer sich ohne ausdrücklichen Vorbehalt seiner völkerrechtlichen Schutzrechte auf ein nationales Verfahren einlässt, riskiert den faktischen Verlust seines Status als geschützter Zivilist.
Die Dokumentation dient dazu, diesen "Einlassungs-Automatismus" durch die permanente Rüge der Unbestimmtheit zu unterbrechen.
Ein prominentes Beispiel für die Kollision von Verwaltungsrecht und Grundrechten ist die Erhebung von Rundfunkbeiträgen. Hier wird deutlich, wie die nationale Justiz formale Hürden nutzt, um eine inhaltliche Prüfung völkerrechtlicher Einwände zu verhindern.
Offizielles Dokument des Bundesgerichtshofs:
➔ BGH Beschluss vom 16. Januar 2024 (PDF)Da nationale Fachgesetze keine Regeln für den Umgang mit geschützten Zivilisten gemäß GA IV enthalten, führt jede Anwendung dieser Gesetze gegen solche Personen zu einer potenziellen Haftung der Akteure gemäß Art. 148 GA IV.